Bestandsdokumentation und Kanalsanierung für die Verbandsgemeinde Schweich

Für die Gemeinden Elxleben und Witterda besteht eine rechtskräftige Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Die Änderungen zu den Satzungen sowie die zugrundeliegenden Global- und Gebührenkalkulationen wurden erstmals 2008 an die igr beauftragt. Zwischenzeitlich wurden sowohl die Gebührenkalkulationen des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2008 bis 2011 als auch 2012 bis 2015 erstellt sowie anschließend vom Landratsamt bestätigt.

Die Gemeinde hat in diesem Kalkulationszeitraum Beiträge für den Verbindungssammler und das Ortsnetz erhoben. Des Weiteren wurden Beseitigungsgebühren für die Fäkalschlammabfuhr sowie Einleit- und Grundgebühren erhoben.

Leistungen der igr:

  • Grundlagenermittlung zu den Randbedingungen Kalkulationszeitraum
  • Abstimmung mit der zuständigen Institution (Landratsamt)
  • Datenerhebung für die Kalkulationsgrundlage zur getrennten Erhebung der Niederschlagswasser-gebühr
  • Neu: Getrennte Erhebung der Niederschlagswassergebühr
  • Bürgerinformation zur Umstellung des Gebührensystems
  • Nachkalkulation des vorher
  • Kanalsanierung

Kenngrößen:

  • ca. 55 km Mischwasserkanal, DN 150 - DN 1200
  • ca. 19 km Oberflächenentwässerung, DN 100 - DN 1100
  • ca. 42 km Wasserleitung
  • ca. 12 km begehbare Kanäle
  • ca. 3 700 Hausanschlüsse