Die igr AG unterstützt Kommunen, private Grundstücksbesitzer und Betreiber im Bereich der Werterhaltung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen. Mit einem Gutachter für Sanierungsberatung von Entwässerungssystemen, zwei Zertifizierten Kanalsanierungsberatern, einer Sachkundigen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (listengeführt in Nordrhein-Westfalen) sowie einem zertifizierten Berater Grundstücksentwässerung ist die igr AG sehr gut aufgestellt.

Bundesweit ist das private Kanalnetz etwa doppelt so lang wie das öffentliche Netz. Auf der Grundlage von Zustandserfassungen werden im kommunalen Bereich die notwendigen Sanierungen durchgeführt. Dies ist auch für private Hausanschluss- und Grundleitungen erforderlich. Das häusliche Abwasser wird über die Grundleitungen, die unter dem Haus liegen und die Hausanschlussleitungen in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet. Für die Grundleitungen und je nach Entwässerungssatzung für die Hausanschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze oder bis zur Einleitstelle in den öffentlichen Kanal ist der Hauseigentümer verantwortlich. Dies gilt auch für Wartung, Instandhaltung und Dichtheit dieser Anlagen.

Durch undichte Abwasserleitungen kann Abwasser ins Erdreich einsickern und das Grundwasser verunreinigen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben besteht für den Verursacher, bei einer Gefährdung von Boden oder Grundwasser durch undichte Leitungen, die Pflicht zu handeln.

Dies erfordert eine Überprüfung der privaten Abwasserleitungen, die mittels einer Kamerauntersuchung durchgeführt wird. Zumeist ist es am günstigsten, die Hausanschlussleitung mit einer Satellitenkamera vom öffentlichen Kanal aus zu untersuchen. Weiterführende Grund- leitungen werden vom Revisions- bzw. Übergabeschacht aus mit einer Stabkamera oder einer abbiegefähigen Kamera inspiziert. Von dort aus können auch Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden.

Die durch die Überprüfung mit der Kamera festgestellten Schäden können je nach Schadensart auf unterschiedliche Weise saniert werden. Bei stark geschädigten Leitungen bis zum Rohrbruch ist eine Erneuerung der Leitung erforderlich, die meist in offener Bauweise ausgeführt wird. Ist das Schadensausmaß geringer, können die Rohre auch in geschlossener Bauweise, d.h. von innen saniert werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Reparatur- bzw. Renovierungsverfahren. Bei örtlich begrenzten Schäden erfolgt die Reparatur meist mit einem Roboter, während bei Streckenschäden verschiedene Reliningverfahren eingesetzt werden können, wie z.B. Schlauch- bzw. Rohrreliningverfahren.

Bei einer Bündelung verschiedener Sanierungsmaßnahmen in einem Straßenzug durch die Kommunen können die Untersuchungs- und Sanierungskosten, die der Hauseigentümer tragen muss, erfahrungsgemäß gesenkt werden.

Die rechtlichen Vorgaben der Bundesländer sind unterschiedlich. In der Regel ist eine enge Kooperation zwischen Hauseigentümern und Kommunen, zum Vorteil der verantwortlichen Hauseigentümer und unserer Umwelt, gewünscht. Die igr AG erstellt Konzepte für private Eigentümer und Kommunen, wie dies bereits für verschiedene staatliche Betreiber wie Landesbetriebe Liegenschafts- und Baubetreuung sowie für große Unternehmen (z.B. Keiper, adidas oder John Deere) durchgeführt wurde.