Am 25.09.2012 wurde der überarbeitete Entwurf des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV für Rheinland-Pfalz vorgestellt. Die Teilfortschreibung des Kapitels „Energie“ soll ein entscheidender Beitrag sein, um das klima- und energiepolitische Ziel der Landesregierung zu erreichen, bis zum Jahr 2030 bilanziell 100 Prozent des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken. Ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung soll dabei auch durch die Bauleitplanung sichergestellt werden. Nun sind die Kommunen gefordert, Standorte für Windenergieanlagen zu definieren.

Die igr AG unterstützt die Kommunen bei dieser Herausforderung. Aktuell werden in sieben rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden Standortuntersuchungen für Windenergieanlagen erarbeitet. Dabei werden Ausschlussgebiete mit deren Sicherheitsabständen ermittelt und die sich daraus ergebenden konfliktfreien Gebiete mit dem Windertrag abgeglichen. In einer detaillierten Bewertung der potenziellen Windeignungsgebiete werden eingeschränkt für Windenergie geeignete Flächen, wie z. B. Vogelschutz- oder FFH-Gebiete überprüft und die Gebiete in ihrer Gesamtheit bewertet. Dieses Ergebnis dient der Verbandsgemeinde als rechtssichere Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung von Wind-Sondergebieten im Flächennutzungsplan. Der Flächennutzungsplan ist für die Gemeinden das einzige Instrument Standorte von Windenergieanlagen im Verbandsgemeindegebiet zu steuern.

Neben der Bauleitplanung bietet die igr AG Sichtbarkeitsanalysen auf Grundlage eines GIS-Modells, Visualisierungen ausgewählter Standorte, Geländeuntersuchungen zu verschiedenen Tierarten mit entsprechenden artenschutzrechtlichen Fachgutachten sowie ganzheitliche Klimaschutzkonzepte/Stoffstromanalysen, Erschließungsplanungen und Trassenplanungen für die entsprechenden Leitungsnetze an.

Die Kommunen erhalten bei der igr AG somit eine übergreifende Gesamtplanung und -beratung aus einer Hand, die sich im Bereich Regenerative Energien in über 15 Jahren und vielen Dutzenden Verfahren bewährt hat.