Neuhemsbach Ausnahmeantrag

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für Eingriff in pauschal geschützte Nasswiese, Gemeinde Neuhemsbach, Kreis Kaiserslautern

Die Gemeinde Neuhemsbach beabsichtigte die Erschließung eines neuen Baugebietes. Die erforderlichen Regenwasserrückhaltemaßnahmen waren auf einer extensiven Nasswiese im Norden des Plangebietes vorgesehen, die aufgrund der Artenzusammensetzung pauschal gesetzlich nach § 30 Abs. 2 BNatSchG geschützt ist. Die Beeinträchtigung der Nasswiese stellte einen Verbotstatbestand nach § 30 BNatSchG Abs. 2 dar.

Da trotz intensiver Prüfung keine alternativen Flächen gefunden werden konnten, wurde ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG beantragt.

Der Antrag wurde darauf begründet, dass der Eingriff in die geschützte Nasswiese durch die Neuschaffung einer gleichartigen Nasswiese auf einem fast angrenzenden Flurstück ausgeglichen werden kann. Auf dem bereits grundwasserbeeinflussten Standort kann sich durch Aufgabe der Nutzung aus der vorhandenen Samenbank auf natürliche Weise eine neue Nasswiese entwickeln, die den Status eines § 30-Biotopes erreichen kann. Der Antrag wurde positiv beschieden und die Ausnahmegenehmigung erteilt.

Leistungen der igr

  • Ausnahmeantrag nach § 30 BNatSchG
  • Bebauungsplan
  • Umweltbericht
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept

Kenngrößen

  • 3,9 ha Geltungsbereich Bebauungsplan
  • 500 ha Untersuchungsgebiet für Ausgleichsmaßnahmen