Sondergebiete für Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler, Kreis Kusel

Die Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler hatte sich zum Ziel gesetzt, den Strombedarf vermehrt aus regional verfügbaren regenerativen Energiequellen zu decken. Um dafür geeignete Flächen zur Verfügung zu stellen, hatte sie den Teilflächennutzungsplan "Windenergie" beschlossen. Darin sollten neun Sondergebiete für Windenergienutzung mit einer Gesamtgröße von 403 ha ausgewiesen werden. Zusammen mit den bereits bestehenden Sondergebieten "Windenergie" weist die Verbandsgemeinde damit Sondergebiete für Windenergie auf insgesamt 447 ha aus.

Um die Belange des Umweltschutzes entsprechend zu berücksichtigen, wurde ein Umweltbericht erstellt, der gemäß UVPG die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Tiere/Pflanzen,  Mensch und Kultur-/Sachgüter behandelt und bewertet.

Entsprechend der ermittelten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaft wurden umfassende Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Durch diese Maßnahmen können diese Eingriffe in Natur und Landschaft kompensiert bzw. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auf der Grundlage der aktuellen Datenbasis vermieden (u. a. Optimierungsvorschläge bezüglich Rotmilan-Brut oder Kranichzug) werden.

Leistungen der igr

  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Gesamträumliches Standortkonzept für Windenergie
  • Teilflächennutzungsplan Windenergie

Kenngrößen

  • 9 Sondergebiete für Windenergieanlagen wurden ausgewiesen
  • Sondergebietsgröße für Windenergieanlagen insgesamt: 403 ha