Straßenraumgestaltung

Innerörtliche Straßen sowie Straßen in Neubau- oder Sanierungsgebieten dienen heute nicht mehr allein der Abwicklung des Verkehrs. Heute sind die öffentlichen Verkehrsflächen auch Kommunikationsraum, Platz zum Spielen für Kinder und Flächen zum Ausgleich von Umwelteingriffen. Damit diese neuen Funktionen erfüllt werden können, sind diese Räume gestalterisch durchzuplanen. Örtliche Besonderheiten sind zu berücksichtigen, um die Identifikation mit der Gemeinde zu erhöhen und zu verstärken. Durch Einbezug der Bürger in den Planungsprozess werden soziale Konflikte minimiert und die Bürger zur ehrenamtlichen Mitarbeit bewegt. Langfristige Sicherung des Wohnumfeldes, der öffentlichen Einrichtungen sowie der Grünflächen sind meist die Folge und bringen den Gemeinden langfristig Einsparungen.

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Stadtsanierung

Um städtebauliche Missstände, vor allem in alten gewachsenen Bereichen zu beheben, bedarf es oft großer finanzieller Aufwendungen seitens der Kommunen und der Eigentümer, die oft nicht selbst erbracht werden können. Dabei helfen verschiedene Förderprogramme aus der Städtebauförderung und der Dorferneuerung. Um in solche Förderprogramme zu kommen, bedarf es umfangreicher Grundlagenermittlungen und der Entwicklung von Maßnahmen. Die igr bietet den Kommunen Begleitung bei der Umsetzung durch Beratung in Sanierungs- und Gestaltungsfragen sowie Erschließungsfragen.

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  • Stadtsanierung
  • Dorferneuerung

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Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sind die Planungsinstrumente, mit denen die Kommunen in ihren Gemeinden die baulichen Tätigkeiten planen und steuern. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan definiert die städtebauliche Entwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre im gesamten Gemeindegebiet. Hier werden die Weichen gestellt, wie sich die Gemeinden in den folgenden Jahren städtebaulich entwickeln sollen. Dabei sind auch die Entwicklung von Natur und Landschaft, Themen zu Klimaschutz und demografischer Wandel in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund gerückt.

Bebauungspläne sind dann aufzustellen, wenn sie für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sind. Der Bebauungsplan regelt, wo, wie, was und wieviel in einem klar definierten Bereich der Gemeinde gebaut werden darf. Auch hier werden inzwischen immer mehr Bebauungspläne aufgestellt, die im Innenbereich städtebauliche Fehlentwicklungen oder neue städtebauliche Zielsetzungen regeln müssen.

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  • Flächennutzungsplanung
  • Bebauungsplanung

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Bevor eine Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, sind oft die städtebaulichen Rahmenbedingungen abzustecken. Flächen, die im Flächennutzungsplan Baugebiete darstellen, sind oftmals nicht einfach umzusetzen. Auch im Hinblick für die angestrebte Nutzung sind nicht alle Flächen geeignet. Bevor nun eine Gemeinde den Beschluss fasst, ein städtebauliches Projekt umzusetzen, können in städtebaulichen Studien, Machbarkeitsuntersuchungen, die Rahmenbedingungen geprüft und die Flächen auf verschiedene Kriterien, wie Erschließung, Verkehrsanbindung, Dichtegrad, Immissionsbelastungen, Umweltbelange etc. geprüft werden. Eine Umsetzung ist auch nur möglich, wenn die finanziellen Rahmenbedingungen passen. Auch diese werden durch die igr in Studien geprüft und bieten somit den Kommunen wichtige Entscheidungsgrundlagen.

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  • Städtebauliche Studien/Gutachten
  • Städtebauliche Rahmenplanung
  • Machbarkeitsstudien
  • Baulückenkataster/Wohnbedarfsnachweis

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Die Regionalplanung gibt Ziele und Grundsätze für die kommunale Bauleitplanung vor. Für bestimmte Vorhaben sind Raumordnungsverfahren durchzuführen, in denen geprüft wird, wie sich das Vorhaben auf die Region auswirkt. Manche Vorhaben widersprechen den Zielen der Raumordnung und wären somit nicht zulässig. Unter bestimmten Umständen können jedoch Abweichungen von diesen Zielen zugelassen werden, was in einem Zielabweichungsverfahren geprüft wird.

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  • Raumordnungsverfahren
  • Zielabweichungsverfahren

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