Vermarktung von Kreditlinien

Republik Kroatien
Kreditlinie zur Finanzierung von Wasserversorgungs- und Abwasserprojekten in der Republik Kroatien, Phase I, II und III - Beratungsleistungen für die Überwachung der Investitionen im Programm

Im Dezember 2003 wurde von HBOR und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Kreditlinie zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten (Phase I) mit einem Investitionsvolumen von bis zu € 37,5 Mio. eingerichtet.

Ziel dieser Finanzierungslinie ist die langfristige Finanzierung der Sanierung und des Ausbaus der kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Republik Kroatien. Die Finanzierungsleistung ist deshalb dazu ausgelegt, zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und zum Schutz der natürlichen Ressourcen in Kroatien beizutragen. Außerdem sollen die Einzelprojekte die Anhebung des sozioökonomischen Lebensstandards der Bevölkerung und die nachhaltigere Nutzung von Kroatiens touristischem und ökonomischem Potenzial unterstützen.

Mittlerweile wurde die igr mit zwei weiteren Phasen der Kreditlinie (Phase II und III) beauftragt.

Leistungen der igr:

  • Überwachung der Ausführung der Einzelprojekte während der Bauphase und Berichte an HBOR und KfW über den jeweiligen Forstschritt, Kosten, Qualitätsstandards
  • Unterstützung von HBOR und KfW durch eine unabhängige technische Beurteilung der Projektausführung und Stellungnahme zu der Arbeit der für die Ausführung der Einzelprojekte beauftragten Berater
  • Überwachung des Fortschritts der Bauarbeiten der jeweiligen Einzelprojekte (Vertragszeit- und -kostenplan) und Prognosen zum Fertigstellungszeitpunkt des Projekts
  • Überwachung und Überprüfung der Qualität der Bau- und Installationsarbeiten gemäß den definierten Standards und den Qualitätssicherungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit kroatischen Vorschriften
  • Überarbeitung und Überwachung der Projektziele und -indikatoren
  • Überwachung der jeweiligen Zahlungen (Höhe und Termin) und Kontrolle der Gesamthöhe der für jedes einzelne Projekt verfügbaren Gelder, die Höhe der den Verträgen zugeordneten Geldmittel sowie der bereits ausgezahlten Summen
  • Prüfung der Ausgabenprognosen, welche von den Unterkreditnehmern für jedes der Einzelprojekte abzugeben sind
  • Berichterstattung über erhebliche Abweichungen von der genehmigten Planung
  • Bericht an HBOR und KfW über beträchtliche Probleme technischer und nicht technischer Art während der Projektrealisierung und Unterbreitung von Vorschlägen für die Bewältigung und Lösung von Problemen
  • Berichterstattung (Projektfortschritts- und -fertigstellungsbericht, Abschlussbericht)
  • Bericht über bedeutende Ereignisse, die Ausführung der Einzelprojekte betreffend
  • Bestätigung der Fertigstellung der Einzelprojekte und Prüfung der Ergebnisse der Inbetriebnahmetests