Die Regionalplanung gibt Ziele und Grundsätze für die kommunale Bauleitplanung vor. Für bestimmte Vorhaben sind Raumordnungsverfahren durchzuführen, in denen geprüft wird, wie sich das Vorhaben auf die Region auswirkt. Manche Vorhaben widersprechen den Zielen der Raumordnung und wären somit nicht zulässig. Unter bestimmten Umständen können jedoch Abweichungen von diesen Zielen zugelassen werden, was in einem Zielabweichungsverfahren geprüft wird.

Wir bieten umfassendes Know-how in folgenden Bereichen

  • Raumordnungsverfahren
  • Zielabweichungsverfahren

Ausgewählte Referenzen