Neuhemsbach Ausnahmeantrag

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 BNatSchG für Eingriff in pauschal geschützte Nasswiese in der Gemeinde Neuhemsbach

Die Gemeinde Neuhemsbach beabsichtigt die Erschließung eines neuen Baugebietes. Die erforderlichen Regenwasserrückhaltemaßnahmen sind auf einer extensiven Nasswiese im Norden des Plangebietes vorgesehen, die aufgrund der Artenzusammensetzung (hoher Anteil von Seggen und Binsen sowie anderen Feuchtezeigern) pauschal gesetzlich nach § 30 Abs. 2 BNatSchG geschützt ist. Die Beeinträchtigung der Nasswiese stellt einen Verbotstatbestand nach § 30 BNatSchG Abs. 2 dar.

Da trotz intensiver Prüfung keine alternativen Flächen gefunden werden konnten, wurde ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des § 30 Abs. 2 BNatSchG beantragt.

Der Eingriff in die geschützte Nasswiese kann durch die Neuschaffung einer gleichartigen Nasswiese auf einem fast angrenzenden Flurstück ausgeglichen werden. Auf dem bereits grundwasserbeeinflussten Standort kann sich durch Aufgabe der Nutzung aus der vorhandenen Samenbank auf natürliche Weise eine neue Nasswiese entwickeln, die den Status eines § 30-Biotopes erreichen kann. Damit werden die negativen Eingriffe ausgeglichen und die Ausnahmegenehmigung konnte erteilt werden.

Leistungen der igr:

  • Ausnahmeantrag nach § 30 BNatSchG
  • Bebauungsplan
  • Umweltbericht
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept

Kenngrößen:

  • 3,9 ha Geltungsbereich Bebauungsplan
  • 500 ha Untersuchungsgebiet für Ausgleichsmaßnahmen