Kenn Wohngebiet Kenner LeyII

Baugebiet "Kenner Ley II", Gemeinde Kenn, Kreis Trier-Saarburg

Unmittelbar bei Trier entsteht auf Wiesen mittlerer Standorte, Streuobstbeständen und Acker (mit randlichen Wäldern) ein Baugebiet für Wohnbebauung. Artenschutzrechtliche Aspekte sind damit intensiv auf der Ebene des Bebauungsplanes zu prüfen, um zu verhindern, dass in einen Verbotstatbestand nach § 44 BNatSchG "hineingeplant" wird. Dies wurde im Sinne der Rechtssicherheit der Planung vertieft untersucht.

Auf Grundlage einer Vorkommensabschätzung (artenschutzfachlich umfangreichen Recherchen der Daten des Landesamtes für Umwelt und der Landkreises Trier-Saarburg) für alle Arten stellten sich die Zwergfledermaus und der Kleine Abendsegler als grundsätzlich planungsrelevant heraus. Die Obstbäume und Waldränder wurden entsprechend auf ihre Besiedlung (Quartiere) kartiert.

Umfassende Jagd- und Transferflüge konnten festgestellt werden; Wochenstuben-/Winterquartiere wurden nicht nachgewiesen.

Durch die Erhaltung von Leitstrukturen und vorsorgende Herstellung von Ersatzhabitaten liegt kein Verstoß gegen Tötungs-, Störungs- und Zugriffsverbot für Lebensstätten vor.

Leistungen der igr:

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Schwerpunkt Fledermäuse, Vögel)
  • Ausführungskonzept Artenschutz
  • Planung und Durchführung der Herstellung von Ersatzhabitaten (Fledermauskästen) für Fledermäuse auf externen Kompensationsflächen
  • Umweltbericht mit Fachgutachten Eingriffsregelung
  • Bebauungsplan
  • Regenwasserbewirtschaftungskonzept
  • Vermessung
  • Verkehrsanlagen
  • Wasserversorgung/Abwasserentsorgung
  • Bauüberwachung

Kenngrößen:

  • Untersuchungsgebiet: ca. 13,4 ha
  • Gesamtgröße Bebauungsplan: 8,4 ha (zwei Bauabschnitte)
  • Detektorbegehungen und Kartierung potenzieller Fledermausquartiere von Juni bis Oktober bei entsprechenden Wetterlagen